Werkverdingung

Werkverdingung

Werkverdingung, Werkvertrag, der Vertrag, in dem ein Unternehmer die Herstellung eines Werkes gegen eine vom Besteller zu gewährende Vergütung verspricht (Bürgerl. Gesetzb. §§ 631 fg.).


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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